
Allgemeine Geschäftsbedingungen für unser Ferienlager in Bayern 2023
1. Mit der Zusendung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars an OVM , bietet der Erziehungsberechtige oder Verantwortliche, des jeweiligen Kindes, den Abschluss eines Ferienlagervertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Rücksendung der schriftlichen Teilnahmebestätigung, in den meisten Fällen per Post oder per Mail, zustande.
2. Mit der Rücksendung erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung für den jeweilig beantragten Durchgang. Anschließend wird eine Anzahlung von 95,00 Euro auf das Konto des OVM Kinderferienlagers fällig. Damit ist die Anmeldung für das Kinderferienlager abgeschlossen. Die Restzahlung kann bar bei Übergabe des/der Kinder, am Tag des Ferienlagerbeginns beglichen werden. Andere Zahlungsvereinbarungen, auch Ratenzahlungen, sind möglich.
3. Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich und sollte schriftlich erfolgen.
Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, ist der vereinbarte Preis hinfällig. Da für die Betreuer, eine Krankenversicherung, eine Unfallversicherung, eine Haftpflichtversicherung, sowie eine Rechtschutzversicherung, im Vorfeld für das Ferienlager abgeschlossen wird- werden in diesem Fall nur 50% der Anzahlung zurück erstattet.
4. Die Firma OVM kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, sowie die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Weiterhin hält sich OVM die Option offen, bei groben und ungebührlichem Verhalten eines Teilnehmers, hier gemeint, gegen andere Kinder oder Betreuer des Ferienlagers, oder aber auch gegenüber den Einrichtungen, sowie den Mitarbeitern, des jeweiligen Ferienlagers, den Teilnehmer vom Ferienlager auszuschließen. Auch können nicht angegebene Krankheiten, oder andere Verhaltensauffälligkeiten zum Ausschluss führen.
Rauchen und Alkoholkonsum sind im Ferienlager nicht gestattet!
5. Werden die Leistungen, sowie das Programm für das Ferienlager, durch OVM nicht gewährleistet, kann der Teilnehmer Abhilfe einfordern, soweit dies möglich ist. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Mangels. Nimmt der Teilnehmer, z.B. durch Krankheit, oder vorzeitige Abreise, die angebotenen Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung durch OVM.
6. Vertragliche Ansprüche, wegen nicht eingehaltener Leistungen, oder wegen Verletzung von Pflichten während des Ferienlagers hat der Teilnehmer innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung des Ferienlagers, bei OVM einzureichen.
Gerichtsstand ist Berlin